Beratung zur Gemeinnützigkeit

IMG_5271Wir bieten Gründungsberatung und laufende Betreuung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Stiftungen in folgenden Bereichen:

  • Erlangung bzw. Erhalt der Gemeinnützigkeit
  • Gestaltungsberatung
  • Spendenrecht
  • Sponsoring

 

Einige Besonderheiten im Gemeinnützigkeitsrecht

  • Das Steuerrecht für eingetragene Vereine besitzt einige Besonderheiten. Insbesondere die Grenzen zwischen den vier Hauptbereichen: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb lassen sich oft nicht ohne Schwierigkeiten feststellen. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, da diese Abgrenzungen von großer Bedeutung für die steuerliche Behandlung sind. So ist es beispielsweise entscheidend, ob eine Leistung mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz dem Zweckbetrieb oder der Vermögensverwaltung oder aber mit dem Regelsteuersatz dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist. Dies hat erhebliche steuerliche Auswirkungen für den Verein zur Folge.
  • Sollten Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstehen, dann dürfen diese nicht mit Gewinnen aus den anderen drei Bereichen ausgeglichen werden, anderenfalls ist die Gemeinnützigkeit gefährdet. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat gegebenenfalls zur Folge, dass die Umsätze, welche beim gemeinnützigen Verein dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen oder steuerfrei sind, dann mit dem Regelsteuersatz nachzuversteuern sind. Ferner hat die Aberkennung der Gemeinnützigkeit häufig zur Folge, dass die öffentlichen Zuschüsse und zinsgünstigen Darlehen zurückgezahlt werden müssen.

Ein Verein kann Arbeitgeber im Sinne des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtes sein. In diesem Falle muss der Verein die Pflichten ebenso wie jeder andere Arbeitgeber wahrnehmen. Dieser Sachverhalt sollte von den Verantwortlichen berücksichtigt werden.