Finanzbuchhaltung

Ein geordnetes Zahlenwerk schafft Sicherheit und ist die Grundlage wichtiger betrieblicher Entscheidungen. Die von uns erstellte Finanzbuchhaltung (FIBU) garantiert eine systematische Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorfälle nach den gesetzlichen Vorschriften. Dazu zählen das Einkommensteuergesetz, die Grundlage ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB) und die Abgabenordnung.

Den Umfang und die Ausgestaltung richten wir nach Ihren individuellen Erfordernissen und Wünschen.

Wir kontieren und verbuchen Ihre Belege nach einem vorher festgelegten Rhythmus (in aller Regel monatlich). Sie erhalten Hinweise zu fehlerhaften oder fehlenden Belegen, Vorschläge und Hinweise zur Vermeidung von Nachteilen bei Betriebsprüfungen sowie aussagekräftige Unterlagen in Form von betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Darstellung Ihrer Betriebseinnahmen und –ausgaben.

Gleichzeitig erhalten Sie eine Summen- und Saldenliste, aus der Sie sämtliche Konten des Wirtschaftsjahres, die bebucht wurden, mit deren Salden ersehen können.

Natürlich überprüfen wir Ihre Belege auf umsatzsteuerliche Vorgaben und geben Ihnen entsprechende Hinweise bei fehlerhaften Rechnungen. Außerdem berechnen wir Ihre Umsatzsteuer-Zahllast und übermitteln Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzverwaltung.