Der Jahresabschluss eines Unternehmens ist das Herzstück der Finanzbuchhaltung. Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse unter Beachtung sämtlicher handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften nach den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Durch die enge Abstimmung mit unseren Mandanten stellen wir sicher, dass alle relevanten Informationen in das Werk einfließen.
Bestandteile der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind die so genannten Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Bandbreite reicht von “ einfachen“ Bescheinigungen bis hin zu Bescheinigungen, die der Qualität eines Bestätigungsvermerks nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt werden.
Leistungen im Detail:
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung von Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen für alle Unternehmensformen
- Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses
- Erläuterungen zu Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen
- Erstellung von Mehrjahresvergleichen
- Erstellung eines Anhangs für Kapitalgesellschaften
- Unterstützung bei der Erstellung eines Lageberichts
- Führung der Kapitalkonten bei Personengesellschaften
- Individuelle Jahresabschlussbesprechungen
- Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger, soweit gesetzlich vorgeschrieben